Hauptausschuss

- CDU-Mitglieder im Hauptausschuss: Peter Pfanz-Sponagel, Carsten Südmersen, Claudius Kranz, Konrad Schlichter
Zuständigkeit des Hauptausschusses
(1) Der Hauptausschuss ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses fallen.
(2) Er ist insbesondere zuständig für folgende Aufgabenbereiche:
1. Angelegenheiten des Finanzwesens;
2. Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen;
3. Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung, des Organisations- und Rechtswesens;
4. Repräsentationsangelegenheiten;
5. Städtepartnerschaften;
6. Allgemeine Angelegenheiten der Wahlen, des Pressewesens und des Stadtmarketings;
7. Gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten der städtischen Beteiligungen.
(3) Er ist weiter zuständig für alle Personalangelegenheiten, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Gemeinderats oder des Oberbürgermeisters fallen.
(4) Ferner ist er insbesondere zuständig für:
1. Bestellung von Sicherheiten, Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte über 100.000,00 Euro bis 1.500.000,00 Euro im Einzelfall;
2. Zustimmung zu erheblichen außer- und überplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.
(Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Mannheim)
Sprecher der CDU-Gemeinderatsfraktion im Hauptausschuss ist Fraktionsvorsitzender Carsten Südmersen



