ARGE Mannheim soll bleiben!
Die CDU-Gemeinderatsfraktion stellt zur Gemeinderatssitzung am 22. Dezember 2009 den folgenden Antrag
Zukunft der ARGE, des Job-Center Mannheim und des Jobcenter Junges Mannheim
1. Der Gemeinderat stellt fest, dass folgende Punkte für eine erfolgreiche Reform der Hilfen für Langzeitarbeitslose und ihren Angehörigen sowie für erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren unabdingbar sind:
- Jede Reform muss sich in erster Linie an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren. Leistungen müssen unkompliziert gewährleistet werden und Doppelstrukturen sind zu vermeiden.
- Ein maßgeblicher Einfluss der Kommune auf die Arbeitsmarktpolitik muss gegeben sein, um eine passgenaue Förderung und eine sinnvolle Verknüpfung verschiedener sozialer Leistungen zu ermöglichen.
- Im Zuge der Reform dürfen keine zusätzlichen finanziellen Lasten auf die Kommunen abgewälzt werden. Verantwortung und Finanzierung müssen fair zwischen Bund, Ländern und Kommunen geteilt werden. Die Pauschalierung der Kosten der Unterkunft (Miete und Nebenkosten) wird abgelehnt.
- Die Beschäftigten in den neuen Strukturen brauchen Arbeitsbedingungen, die zukunftssicher sind, die Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten und die eine bestmögliche Hilfe für die Betroffenen gestatten.
2. Der Gemeinderat hat Bedenken, ob die vorangestellten Bedingungen im Rahmen einer getrennten Trägerschaft von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen erfüllt werden können.
3. Der Gemeinderat spricht sich für eine Änderung des Grundgesetzes aus, um die Zusammenarbeit von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit rechtlich zu ermöglichen und zu sichern.
4. Der Gemeinderat begrüßt alle Initiativen und Bemühungen, die dieses Ziel erreichen wollen, insbesondere den Beschluss der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder vom 26.11.2009 den bestehenden Status der Jobcenter (Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagenturen und Kommunen -Argen) durch eine Verfassungsänderung zu sichern
und fordert den Oberbürgermeister auf auch weiterhin über die geeigneten Gremien, wie zum Bespiel den Deutschen Städtetag, in dieser Hinsicht tätig zu werden.
5. Sollte eine weitere Zusammenarbeit von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit nicht ermöglicht werden und die Arbeitsbedingungen im Rahmen einer getrennten Trägerschaft nicht den Erwartungen der Stadt Mannheim entsprechen, so ist das Optionsmodell, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in ausschließlicher Trägerschaft der Kommune, anzustreben. Der Bundesgesetzgeber ist dann gefordert den Kommunen, die das Optionsmodell wählen wollen, die Möglichkeit dafür zu eröffnen.
Begründung:
Durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 wurde festgestellt, dass die Bildung von Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II als Gemeinschaftseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger mit der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Art. 83 des Grundgesetzes unvereinbar ist. Die einheitliche Aufgabenwahrnehmung der beiden Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende verletzt die Gemeindeverbände in ihrem Anspruch auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung und verstößt gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Eine Neuregelung auf Bundesebene ist daher notwendig, spätestens bis zum 31.12.2010. Ab diesem Zeitpunkt darf § 44b SGB II nicht mehr angewendet werden. Insofern muss eine Neuorganisation der Trägerschaft im SGB II aufgrund der Verfassungswidrigkeit der Mischverwaltung von Bund und Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) erfolgen.
Die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand hat sich in der Praxis, in Mannheim beim Job-Center Mannheim, bewährt. Das Job-Center Mannheim und insbesondere das Jobcenter Junges Mannheim haben bundesweit Vorbildcharakter. Um dies weiterhin sicherstellen zu können, ist eine Verfassungsänderung zwingend erforderlich.
Sollte eine Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Mannheim nicht möglich sein, ist das Optieren die einzige Möglichkeit den betroffenen Menschen, im Sinne der Hilfen aus einer Hand, gerecht zu werden. Weiterhin können nur auf diesem Weg unökonomische und damit verbunden kostenintensive Doppelstrukturen in der Verwaltung verhindert werden.
Die Pauschalierung der der Kosten der Unterkunft (Miete und Nebenkosten) erscheint auf den ersten Blick eine gute Möglichkeit die Verwaltung dieser Kosten zu vereinfachen. Sie wird allerdings nicht den besonderen Verhältnissen einer Großstadt wie Mannheim gerecht. Die Pauschalierung widerspricht den Bemühungen der GBG auch bei Sozialwohnungen Investitionen für eine Dauerhafte Energieeinsparung (Wärmeeffizienzsteigerung) durchzuführen.
Carsten Südmersen Konrad Schlichter
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
- Dateien:
Zukunft_der_ARGE.pdf