CDU-Gemeinderatsfraktion stellt entsprechenden Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen:
Vor Inanspruchnahme städtischer Zuschüsse für Personalstellen oder Maßnahmen, für die überwiegend Personalzuschüsse gewährt werden sollen, legen die Antragsteller (Zuschussempfänger) die Vergütung/Eingruppierung ihres Personals der Stadtverwaltung offen.
Auf Wunsch des Gemeinderates berichtet die Verwaltung im Einzelfall über die Vergütungsstruktur des Zuschussempfängers.
Begründung:
Freie Träger, Vereine und andere Institutionen nehmen oftmals Aufgaben wahr, die eigentlich von der Verwaltung der Stadt Mannheim geleistet werden müßten. Die Stadt Mannheim gewährt hierfür Zuschüsse.
Die Höhe des Zuschusses darf nicht den Betrag übersteigen, den die Stadt Mannheim für die Aufgabenerledigung benötigt hätte. Grundlage für die Zuschusshöhe sind in den meisten Fällen die entstehenden Personalkosten. Somit muss die Vergütungsstruktur maximal den Eingruppierungsmerkmalen bei der Stadt Mannheim entsprechen. Hieran sollte sich die Zuschusshöhe orientieren.