CDU-Initiative zur Videoüberwachung beschlossen
Einen herben Rückschlag mußten die Bedenkenträger bei den Grünen und bei der SPD bezüglich der Videoüberwachung auf dem Pardeplatz, dem Marktplatz und am Neckartor hinnehmen.
Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof bescheinigte die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung in Mannheim und gab damit auch mittelbar der CDU-Initiative aus dem Jahr 2000 Recht. Damals setzte Bürgermeister Rolf Schmidt den von Stadtrat Jörg Mergenthaler (CDU) zu den Etatberatungen 2000/2001 eingebrachten Antrag innerhalb kürzester Zeit um. Das komplette Konzept wurde vor der Gemeinderatsentscheidung Innenminister Thomas Schäuble (CDU) vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Sven-Joachim Otto in Mannheim vorgestellt.
Der Minister zeigte sich sehr angetan von der Teilnahme Mannheims am Modellprojekt und sagte eine finanzielle Beteiligung des Landes zu. Die im Polizeipräsidium einlaufenden Videoaufnahmen werden an den Monitoren von einem Polizeibeamten verfolgt und bleiben 48 Stunden gespeichert, um als mögliche Beweise bei kriminellen Delikte genutzt werden können.
CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Sven-Joachim Otto sieht in dem Urteil die juristische Bestätigung der politischen Initiative seiner Fraktion, die entgegen dem "Schlingerkurs" der SPD gradlinig das Mannheimer Sicherheitskonzept zusammen mit der Verwaltung weiterverfolgt hat.